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Nebengewerbe als Industriemeister im Handwerk

Verfasst: So 13. Feb 2022, 20:50
von hilipp
Hallo Zusammen,
mein Name ist Philipp, ich bin 33 Jahre alt und darf mich seit ein paar Tagen Industriemeister Elektrotechnik nennen. Ein Kollege von der Meisterschule möchte sich Selbstständig machen. Er lässt sich in die Handwerksrolle eintragen und macht den TREI Schein. Im Anschluss möchte er sich ins Installateurverzeichnis eintragen lassen.

Mich würde allerdings interessieren, was darf ich eigentlich wenn ich nur die Eintragung in die Handwerksrolle vornehme und ein Kleingewerbe anmelde?
Ich habe gelesen ich dürfte "Instandhalten"
Was genau ist damit gemeint. Austausch defekter Steckdosen, Leitungsschutzschalter, schalter etc.?
Dürfte ich bei einem Kabelbruch oder verschmorrter Lüsterklemmen in einern UP Dose dort alles erneuern?
Herdanschluss?

Würde mich mal interessieren.

Wobei wenn man das Nebengewerbe ernsthaft betreiben möchte führt wohl kein Weg an dem Trei Schein und der Eintragung vorbei.
Finde nur die Kosten ziemlich hoch.
Mit Messgeräten,VDE Abo,Trei Lehrgang +Prüfung habe ich ja genauso hohe Kosten wie mein ganzer IM :shock:

Vielen Dank.

Re: Nebengewerbe als Industriemeister im Handwerk

Verfasst: So 4. Sep 2022, 00:42
von Colin
Hallo
Ich habe gehört das man sich mit dem Industriemeister Elektro sehr wohl in die Handwerksrolle eintragen lassen kann.
Das sollte reichen um eine Firma / Kleingewerbe zu eröffnen und Aufträge anzunehmen (Altbau Sanierung, Kundendienst, etc.)

Natürlich gibt es Grenzen und die wären leider der Zählerantrag.

Ich glaube jedoch das da draußen genug Aufträge warten, welche keinen Zähler benötigen.

Re: Nebengewerbe als Industriemeister im Handwerk

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 11:39
von elo24
Hallo,

im Grunde genommen ist das sehr einfach, und hat mit Kleingewerbe nichts zu tun. Ohne die Konzession, also ohne TREI Schein und anschliessender Eintragung in das Installateurverzeichnis des BDEW darfst du nach gültiger NAV nichts an einer bestehenden Elektrischen Anlage verändern.

Das bedeutet z.B. ist eine Steckdose defekt, dann darfst du nur diese eine defekte mit den gleichen Eigenschaften austauschen. Du darst aber z.B. nicht einfach eine Steckdose mit einer weiteren erweitern.

Vor einem Jahr stand ich vor dem gleichen Problem. Eintragung in die Handwerksrolle nach Anlage A, und den Betrieb in Nebenerwerb als Kleinunternehmer angemeldet.

Im Grunde genommen macht es aber technisch keinen Unterschied ob Neben- oder Vollerwerb. Die notwendige Technische Ausrüstung und die diversen Gebühren für HWK, VDE, Versicherung etc. sind die gleichen. Und ohne die geht es nicht. Auch brauchst du ein Fahrzeug und mindestens ein Handlager. Es lohnt nicht wegen jeder Klemme in den Baumarkt zu fahren.

Also, ohne TREI Schein, meiner Meinung nach, kann man aber einen Elektrobetrieb im Nebenerwerb nicht wirtschaftlich betreiben. Die paar Steckdosen, Lampen, Waschmaschinen reichen nicht aus die Kosten zu decken. Ausserdem kommt unweigerlich der Tag, wo es im Auftrag "nur um eine Steckdose" geht, du dann aber im Altbau feststellst ... Mist, das Problem ist gößer; erstmal die NH Sicherung ziehen ...
Ausserdem kann ich für mich sagen, dass der TREI Vorbereitungskurs mir sehr viel gebracht hat. Das war nochmal ein richtiges Update viele Jahre nach meiner Ausbildung. Und in die Normenbibliothek schaue ich auch fast täglich.

Und mittlerweile hat sich die Qualität der Aufträge gesteigert, sind interessanter geworden. Das mit dem "Zähler anmelden" würde ich nicht überbewerten. Das kommt zwangsläufig ist aber nicht die Herausforderung.