Hallo zusammen,
wir sind ein Verein, proben bzw. konzertieren immer in öffentlichen Hallen und unsere ortsveränderlichen Betriebsmittel werden alle 12 Monate geprüft. Nun veranstalten wir demnächst ein Konzert, bei dem eine Gastband spielen wird. Die Veranstaltung ist öffentlich. Wir haben die Band auf die Prüfung ihrer Musikanlage hingewiesen. Allerdings möchte die Band dieser Aufforderung nicht nachkommen. Wie verhält sich das rechtlich? Müssen wir bzw. unsere Gemeinde als Veranstalter darauf bestehen oder können wir hier niemanden zwingen? Wie ist die Haftungsfrage?
Eine "belastbare" Antwort mit evtl. Hinweisen auf entsprechende DGVU- Vorschriften o.ä. wäre toll!!
Vielen Dank und Gruß
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Generelle Frage zu 701/702
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Re: Generelle Frage zu 701/702
Beitragvon E-Fachmann » Sa 7. Mär 2020, 16:48
Hallo,
könnte zu deiner Frage passen.
Thema bei der Fachzeitschrift de. Noch ohne Antwort
https://www.elektro.net/praxisprobleme/ ... d-dguv-v4/
Frei Zugänglich
Kann im Übertragenden Sinn so gesehen werden.
https://www.forum-verlag.com/themenwelt ... te-pruefen
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Zitat
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FORUM VERLAG HERKERT GMBH Zitat
Private Elektrogeräte im Büro werden automatisch zum Teil der Arbeitsmittel i. S. d. Betriebssicherheitsverordnung, sobald sie im Betrieb genutzt wurden. Somit unterliegen auch diese verpflichtend der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung elektrischer Betriebsmittel durch den Arbeitgeber.
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