ich habe mal ein Problem, vielleicht können ja welche von euch weiter helfen.
Also ich bin zur Zeit bei meinem Arbeitgeber, trotz entsprechender Meisterqualifikation, nicht als Meister angestellt. Daran war auch vor dem auftreten meines Problems nichts auszusetzen (hatte seine Gründe). Neben mir ist zumindest den
Nun stellte sich jedenfalls aber heraus, dass mein Arbeitgeber nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und auch nicht im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, jedenfalls meiner Meinung nach nicht wirklich bewusst ausgelassen und darum geht es auch nicht.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Da ich ja als qualifizierter Meister dort arbeite (wenn auch nicht mit Meisterposition), wie verhält es sich da mit den Veranwortlichkeiten im Bezug auf...
- ...den geringe qualifizierten Elektrogesellen und meiner verpflichtung seine arbeiten zu kontrollieren?
- ...den Schutz der Kunden bei Fehlern?
- ...die ganzen BG-Regeln?
Es geht mir kurzum einfach drum, ob ich aufgrund meiner qualifizierung doch ein wenig mehr verantwortlich bin per Vorschrift und/oder Gesetz, als ein Geselle. So nach dem Motto: Ab den Moment wo ich von dieser nicht vorhandenen Eintragung wusste, hätte ich aufgrund der Qualifizierung handeln müssen und den Arbeitgeber drüber aufklären müssen und bis zu einer offiziellen Eintragung entsprechende Arbeiten verweigern müssen.
Würde gerne dazu auch nicht nut Meinungen wissen, gern auch entsprechende Vorschriften oder Gesetze genannt bekommen. Definitiv ist es eine Sache, die mein Arbeitgeber sehr zügig ändern muss. Hoffe ihr könnt mir da weiter helfen
Gruß,
Tinus