Elektromeister - Elektro - ForumWir helfen bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie Fragen zur Elektrotechnik und VDE.2023-12-01T10:50:02+01:00https://elektromeisterforum.de/feed.php?f=482023-12-01T10:50:02+01:002023-12-01T10:50:02+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2943&p=9916#p9916Kann mir jemand sagen, wie man das Problem löst?
Einzelne Tracker gibts für 50Ct zu kaufen mit App, der Service ist nicht immer hilfreich, dauert auch länger bei einzelnen.
]]>2021-03-19T10:21:33+01:002021-03-19T10:21:33+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=1662&p=9401#p9401 reale Erfahrung habe ich nicht, allerdings habe ich mich mit der Thematik durchaus beschäftigt.
Photovoltaik ist m.E. eine gute Sache. Man muss sich aber überlegen, auf welche Art der Finanzierung man setzt.
Natürlich kannst Du Deine Dachfläche 'vermieten'. Dann hast Du am wenigsten Ärger, aber auch die kleinste Rendite. Du kannst die Anlage aber auch selber finanzieren und den Strom 'verkaufen' bzw. selber nutzen (mit oder ohne Speicher). Merke: Der Strom den Du einkaufst ist immer teurer als der Strom den Du verkaufst.
Da man eine PV-Anlage mal nicht so eben kauft - ist ja eine erhebliche Investition - gibt es auch Mischkalkulationen. Die Finanzierung läuft über z.B. 20 Jahre. In dieser Zeit dient der erzeugte / verkaufte Strom der Abzahlung der Anlage, gleichzeitig ist Eigennutzung jederzeit möglich (win-win). In den mir bekannten Verträgen ist i.d.R. auch Wartung / Versicherung inkludiert. Nach diesen 20 Jahren geht die Anlage dann in Deinen alleinigen Besitz über ...
Ich persönlich habe mit Ökostrom immer so meine Probleme. Meine Stromleitung führt ja nicht direkt zum Anbieter, d.h. ich kann garnicht wissen, mit welchem Mix mein Strom aktuell erzeugt wird. Schlussendlich ist es ja immer nur so, dass der Anbieter 'seinen' Strom ins allgemeine Netz einspeist. Wenn ich als Kunde meine 5 MWh pro Jahr also statt aus Atomstrom aus anderen Quellen einspeisen lasse, dann verschiebt das den allgemeinen Strommix im ppm-Bereich. (Deutschland gesamt 2015 : 600 TWh)
]]>2021-03-16T09:29:57+01:002021-03-16T09:29:57+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=1662&p=9396#p9396was haltet ihr denn von Photovoltaik Anlagen? Ich habe jahrelang Öko-Strom gekauft und vor kurzem hat mich ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass ich mein Dach für eine Photovoltaik Anlage zur Verfügung stellen kann. Ich habe ein sehr großes Dach, und in der Nähe meines Hauses gibt es keine hohen Bäume oder andere Gebäude, so dass das Dach den ganzen Tag über sehr viel Sonnenstrahlen abbekommt. Ich habe mich online informiert und mich Haus würde wirklich super passen. Ich überlege nun die Firma persönlich zu kontaktieren, an die ich meine Dachfläche vermieten würde. Hat jemand von euch Erfahrung damit? Ich habe gehört, dass es sich sehr auszahlt und man tut ja nebenbei auch etwas Gutes. LG
]]>2020-12-10T21:38:57+01:002020-12-10T21:38:57+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2541&p=9327#p9327
Du musst dich ins Installateurverzeichnis des örtlichen Energieversorgers eintragen lassen. Das wird dir aber ohne Weiteres nicht gelingen, da du die entsprechende Befähigung hierfür nicht hast...
- Sicherheitsschein oder - TREI Sachkundennachweis
Gruß Me1978
]]>2020-12-08T15:00:55+01:002020-12-08T15:00:55+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2541&p=9326#p9326 ich habe eine Frage zur Auslegung des §7 HwO, speziell zu (2). Es geht um folgendes: Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker und ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (Bachelor). Dadurch bin ich befähigt, den Titel Ingenieur zu tragen und kann dies auch durch Zertifikate nachweisen. Derzeit studiere ich zusätzlich im Bereich der Elektro- und Informationstechnik im Master. Seit einigen Jahren arbeite ich jedoch im Bereich der Informationstechnik. Nun ist es so, dass hier im Dorf hängen geblieben ist "du bist doch Elektriker", mit dem Resultat, dass ich oft gefragt werde, gewisse Arbeiten im Bereich der Niederspannung auszuführen. Nun bin ich mir natürlich bewusst, dass ich als Privatperson, Ausbildung und Studium hin oder her, nichts machen darf, da ich kein eingetragenes Unternehmen bin. Ohne Meister, so war meine bisherige Kenntnis, darf man kein Elektrounternehmen führen. Jedoch bin ich kürzlich auf dem Paragraphen 7 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks hingewiesen worden, in dem folgendes steht: "In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht. Dies gilt auch für Personen, die eine andere, der Meisterprüfung für die Ausübung des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks mindestens gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung erfolgreich abgelegt haben.". Deute ich das richtig, dass ich somit ohne einen eigenen Meistertitel ein Gewerbe in dem Bereich anmelden kann, und befähigt wäre Elektroinstallationen durchzuführen, oder liege ich damit falsch? Hat jemand mit dieser Ausnahme schon Erfahrungen gemacht? Mir ist natürlich bewusst, dass ich das dann nicht "Meisterbetrieb" nennen darf, aber für einen studentischen Nebenerwerb käme mir das sehr gelegen.
Ich hoffe mein Anliegen ist klar geworden.
Mit freundlichem Gruß
pts
]]>2020-06-23T02:36:11+01:002020-06-23T02:36:11+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2500&p=9227#p9227 Ich erinnere mich an einen TV-Bericht über einen Elektriker der Kunden Induktionsherde unter Fliesen verlegt. Ich frage mich, ob der zuvor praktische Tests durchgeführt hat was den Energieeinsatz angeht. Ich habe zum Test mal eine Fliese (ob da Metalle drin sind, weiß ich nicht) auf eine Kochstelle gelegt (natürlich mit dem Ceran darunter), und die Zeit gestoppt Wasser im Boost-Modus auf 95°C zu erhitzen. Ziemlich genau 4min mit Fliese, 2min ohne Fliese. Gleicher Topf, gleich kaltes Wasser... Kann das an der erhöhten Entfernung durch die Glaskeramikfläche (die entfernte er wohl), oder an der Fliesenart liegen, oder ist das immer so? Den Stromverbrauch habe Ich nicht gemessen. Ich hätte noch ein anderes Induktionsfeld, da könnte Ich zum Test einen Eurostecker anschließen (so dass eine Platte läuft), evtl. die gesprungene Scheibe entfernen, und dann einen Test mit Messung durchführen.
Kennt jemand den Elektriker? Hat jemand selbst schon so etwas gemacht, und Erfahrungen?
Danke.
]]>2020-05-07T18:40:47+01:002020-05-07T18:40:47+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2474&p=9174#p9174 Ja ab diesen Jahr wird dieser Internattionale Titel vergeben. Angeblich wurde das ja nur gemacht um eine Gleichstellung zu einen Studium Herzustellen. Ich persönlich finde es einen Quatsch. Jetzt ist das halt so und ich werde damit leben ;D LG
]]>2020-04-30T19:49:32+01:002020-04-30T19:49:32+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2474&p=9164#p9164 stimmt, seit Anfang diesen Jahres dürfen sich Elektromeister auch "Bachelor Professional im Elektrotechnikerhandwerk" nennen.
Der Titel sieht in der Signatur vielleicht gut aus, aber in der Öffentlichkeit würde ich mich mit dem Titel nicht vorstellen. Der Zungenbrecher schlecht hin
Das Meisterkürzel "Me." ist auch weiterhin gültig! Wir hatten hier mal eine Umfrage zu dem Meisterkürzel gestartet.
]]>2020-04-30T18:25:39+01:002020-04-30T18:25:39+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2474&p=9163#p9163 was haltet ihr denn so von der neuen Berufsbezeichnung für den Elektrotechnikermeister, die da lautet:
Bachelor Professional im Elektrotechnikerhandwerk
Gruß Me1978
]]>2020-04-20T13:15:02+01:002020-04-20T13:15:02+01:00https://elektromeisterforum.de/viewtopic.php?t=2467&p=9156#p9156 ein Nachweis der fachlichen Eignung mittels Gesellen-/ oder Meisterbriefs, werden wir nicht anfordern, da eine Überpüfung und Bearbeitung bzgl. der DSGVO bis dato zu aufwändig wäre. Die Anmeldungen von Auszubildenden, halten sich derzeit in Grenzen, dadurch werden wir für diese Zielgruppe ebenfalls kein Nachweis verlangen. Die "Sicherheitsfrage" bei der Neuregistrierung, sowie die Prüfung der ersten Beiträge durch einen Moderator, sollten als Maßname vorerst ausreichend sein, damit keine Beiträge von Laien veröffentlicht werden.
]]>