Knöpfchen hat geschrieben:
Wenn der Versorger deine Umbauten als Erweiterung einstuft ( was sehr wahrscheinlich ist )muß dann auch die Zähleranlage den neuesten Vorschriften entsprechen.
Wegen neu veplombung mußt eine Meldung schreiben.
Mit Überspannungsschutz ,APZ—Feld und natürlich alles auf TNC—S Netz.
Sowie 300 mm Anschlußraum unter und über dem Zähler .
Das habe ich dem Kunden jetzt angeraten und er hat auch zugestimmt.
Einzige Problem, der Standort des alten Zählerplatzes in dem Haus ist im Flur.
Beim Mehrfamilienhaus würde ich jetzt sagen im Treppenhaus eine Niesche davor bauen, damit das ganze nach Landesbauordnung in Ordnung ist.
Ist das bei einem Flur im Einfamilienhaus auch notwendig?
Dort ist auch eine kleine Treppe die in den Dachboden führt.
-> laut Musterbauordnung würde ich ganz klar sagen nein -> da Gebäudeklasse 1 keinen notwendigen Flur bieten muss.
-> In der Landesbauordnung ist finde ich die Reglung, dass Gebäudeklasse 1 keinen notwendigen Flur bieten muss aber nicht, wie verhält sich das ?
EDIT
ok, ich habe es, etwas versteckt, in der Landesbauordnung gefunden:
"Notwendige Flure sind nicht erforderlich in Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2."
Damit hat sich das Thema gelöst.
Danke für eure Ratschläge.
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